Nach Paragraf 21 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) begründet der Erwerb von Stimmrechten an einer Aktiengesellschaft beim Überschreiten bestimmter Schwellenwerte eine Meldepflicht. Anlässlich der Übernahme von Aktien der Continental AG durch die Schaeffler KG im Sommer 2008 geht der vorliegende Beitrag der Frage nach, ob bei der Berechnung dieser Schwellenwerte auch so genannte "Cash Swaps" zu berücksichtigen sind. Dieses in Deutschland bislang wenig verbreitete derivative Finanzinstrument führte vorliegend dazu, dass eine Bank Inhaberin der fraglichen Continental-Aktien war, Schaefflers Position aber finanziell der eines Eigentümers entsprach.
Schaeffler/Continental: Umgehung von Meldepflichten bei öffentlichen Übernahmen durch Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten
Der Betrieb ; 61 , 35 ; 1899-1905
2008-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
Aktiengesellschaft , Handel , Aktie , Information , Berechnung , Verkauf
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