Am 01.07.2007 trat eine Neufassung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter (Anlage 2 zum SMGS) der OSShD in Kraft, welche den Vorschriften des RID 2007 entspricht und die Besonderheiten des Betriebs der Eisenbahnen mit 1520 mm Spurweite berücksichtigt. Lettland wendet auf der einen Seite als Land der EU innerhalb der EU die Vorschriften des RID an, während auf der anderen Seite der meiste Verkehr mit Ländern erfolgt, in denen die Anlage 2 zum SMGS Anwendung findet. Rechtlich vorgeschriebene, zertifizierte Sicherheitsberater, die entsprechend geschult werden, haben bei Unternehmen, die Gefahrgut transportieren, auf die Einhaltung aller Vorschriften zu achten.
Gesetzgeberische Basis der Lettischen Republik für den Bereich der Gefahrguttransporte
Zeitschrift der OSShD ; 51 , 4 ; 11-13
2008-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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