Zweck der VO 1370/07 ist es festzulegen, unter welchen Umständen gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen öffentlich finanziert werden dürfen, wenn der Markt Verkehrsleistungen dieser Art und Güte im öffentlichen Nah- oder Fernverkehr auf Straße und Schiene (gegebenenfalls auch auf Binnen- und Seeschifffahrtswegen) nicht bereitstellt (Art. 1). Die Nahverkehrsordnung handelt also im Wesentlichen von der Finanzierung der Aufgaben des öffentlichen Dienstes auf Basis eines Dienstleistungsvertrages. Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, zu entscheiden, ob und mit welchem Inhalt die zuständigen Behörden die Aufgaben des öffentlichen Dienstes bestimmen und ob und in welchem Maße sich der öffentliche Nahverkehr auf die unternehmerische Initiative privater Gesellschaften berufen kann. Der Beitrag gibt einen Überblick über Inhalt und Tragweite der neuen EG-Verordnung und über die Folgen für das Personenbeförderungsgesetz (PbefG). Fazit des Autors ist, dass das PbefG wenige wesentliche Änderungen benötigt.
Die EU-Verordnung 1370/07 und das Personenbeförderungsgesetz
Erwartungen und die Realität
EU-Regulation 1370/07 and the German law on passenger transport
Der Nahverkehr ; 26 , 6 ; 20-22
2008-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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Busfernverkehre im Personenbeförderungsgesetz und in der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
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