Vom 01.10.2008 bis 30.11.2008 finden die regelmäßigen Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) statt, welche nach § 80 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG der Betriebsrat zu organisieren hat. Dies gilt für Betriebe mit Betriebsrat und mindestens 5 Arbeitnehmern unter 18 Jahren bzw. Auszubildenden bis zu 25 Jahren. Das Wahlverfahren, die Bestellung des Wahlvorstandes, das aktive sowie passive Wahlrecht und die Wahldurchführung werden beschrieben.
JAV-Wahlen 2008
Von der Bestellung des Wahlvorstands bis zur Auszählung der Stimmen
Arbeitsrecht im Betrieb ; 29 , 7-8 ; 375-379
2008-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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