Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften wurden aufgrund der Umsetzung europäischer Binnenmarktrichtlinien in nationales Recht zum Teil außer Kraft gesetzt und gelten jedoch weiterhin als allgemein anerkannte Regeln der Technik. Einige werden durch Technische Regeln zu staatlichen Verordnungen, wie z. B. den Technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) ersetzt. Allerdings sind die eher an abstrakten Gefährdungen orientierten Technischen Regeln kein Ersatz für die sich auf konkrete Arbeitsmittel oder Arbeitsverfahren beziehenden UVV, wie die UVV "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren" oder "Hebebühnen". Um den Unternehmen weiterhin praxisorientierte Informationen (Schriftenreihe "BG-Informationen" (BG)) zur Verfügung zu stellen, gibt die BG BAHNEN an ihre Mitgliedsunternehmen Informationsschriften heraus, die zusammen mit betrieblichen Praktikern erarbeitet wurden. Diese Schriften geben z. B. Empfehlungen zur Gestaltung von Sicherheitsabständen bei Bahnen oder der Sicherheit und Gesundheit beim Reinigen von Eisenbahnfahrzeugen.
Wissen aus der Praxis für die Praxis: Auch in Zukunft Unterstützung durch branchenspezifische Medien
Das Warnkreuz ; 2 ; 12-13
2008-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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