Eisenbahnbrücken nehmen aufgrund der unmittelbaren Belastung durch den Eisenbahnverkehr eine besondere Stellung bei der Eisenbahninfrastruktur ein. Vorgehalten und vermarktet wird die Infrastruktur durch die DB Netz AG. Durch nationale und europäische Normen sind Herstellung und Nutzungszeit der Infrastrukturanlagen festgelegt. Bei den Eisenbahnbrücken wird die Sicherheit durch den Nachweis belegt, dass die betrachtete Belastung von der Brücke mit der entsprechenden Sicherheit aufgenommen werden kann. Neue Bauwerken werden dabei z. B. nach dem Lastmodell UIC 71, bestehende Bauwerke nach den ungünstigsten, tatsächlich verkehrenden bzw. geplanten Betriebslasten als Belastungsgrundlage beurteilt. Die tatsächliche Belastung (Einwirkung) darf auf keinen Fall größer sein als die zulässige Belastbarkeit (Tragwiderstand), d. h. "Beanspruchung <= Tragwiderstand". Das bei der DB AG eingesetzte Nachweisverfahren für die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit der Eisenbahnbahnbrücken wird im Beitrag beschrieben. Eine Vereinfachung bietet in diesem Zusammenhang das im Rahmen des Projektes "NXBEBR" erstellte EDV-Programm "DB Brücken" (demnächst verbesserte Version "DB Transport"), in dem der Sicherheitsnachweis auf der Grundlage gespeicherter Angaben zu Betriebslastzügen und Belastbarkeiten der betreffenden Eisenbahnbrücken rechnerisch durchgeführt wird.
Nachweis des betriebssicheren Zustandes für Eisenbahnbrücken
Deine Bahn ; 36 , 3 ; 23-28
2008-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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