Auch im Logistikbereich verzichten immer mehr Unternehmen auf feste Mitarbeiter, um flexibler auf Auftragsschwankungen reagieren zu können. Werden daher zeitweise Arbeitnehmer anderer Unternehmen im Betrieb eingesetzt, so stellt sich die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschieht. Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn Arbeitnehmer zur (unselbstständigen) Arbeitsleistung an einen Dritten überlassen werden, während eine aufgrund eines Werkvertrags im Betrieb tätige Fremdfirma selbstständige Dienstleistungen erbringt. Der Beitrag beschreibt die verschiedenen Kriterien, anhand derer diese Abgrenzung in der Praxis vorzunehmen ist.
Arbeitnehmerüberlassung in der Logistik
Transportrecht ; 31 , 4 ; 133-143
2008-01-01
11 pages
Article (Journal)
German
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