Die Umstellung auf elektronische Personalakten bietet dem Arbeitgeber zahlreiche Vorteile. Grundsätzlich ist dazu weder die Zustimmung des Betriebsrats noch des einzelnen Arbeitnehmers erforderlich, doch ist der Abschluss einer Betriebsvereinbarung in der Praxis dennoch empfehlenswert. Auf diese Weise kann auch zugleich die rechtliche Grundlage für eine konzernweite Verwendung der Personaldaten geschaffen werden. Das Bundesdatenschutzgesetz gibt dem Arbeitnehmer sodann Einsichts-, Auskunfts- und Berichtigungsrechte. Zu beachten ist schließlich, dass es durch die Vernichtung von Papierdokumenten zu Beweisproblemen kommen kann.
Rechtsfragen der elektronischen Personalakte
Der Betrieb ; 61 , 17 ; 928-932
2008-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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