Die Betriebsverfassung erlaubt sowohl dem Betriebsrat als auch dem Arbeitgeber, bestimmte Entscheidungen von einer Gegenleistung abhängig zu machen, wie zwei Arbeitsgerichtsurteile deutlich machen. Das hessische Landesarbeitsgericht (LAG) entschied am 13.10.2005 in einem Urteil (5/9 Ta BV 51/05), dass der Betriebsrat im verhandelten Fall zu Recht seine Zustimmung zu Überstunden von der Übernahme dreier befristeter Mitarbeiter abhängig machte. Im umgekehrten Fall gab das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 18.09.2007 in einem Urteil (3 AZR 639/06) einem Arbeitgeber Recht, der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an den Abschluss bestimmter Regelungen zur flexibleren Gestaltung der Arbeitszeit gekoppelt hatte. Beide Seiten sollten jedoch daran denken, dass Verhandlungen keine Einbahnstraßen sind.


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    Title :

    Was für Kaufleute gut ist, muss für Betriebsräte nicht schlecht sein


    Subtitle :

    Zur Zulässigkeit so genannter Koppelungsgeschäfte in der Betriebsverfassung


    Contributors:

    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 29 , 4 ; 210-212


    Publication date :

    2008-01-01


    Size :

    3 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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