Mit so genannten Change-of-Control-Klauseln werden den Vorstandsmitgliedern von Aktiengesellschaften Zahlungen für den Fall zugesagt, dass ihr Amt nach einem Kontrollwechsel auf Betreiben des Unternehmenserwerbers oder auf eigenen Wunsch vorzeitig endet. Diese Klauseln sind auch im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung zu Abfindungszahlungen an Vorstandsmitglieder unbedenklich, denn die wirtschaftliche Absicherung des Vorstands liegt, soweit sie überhaupt über das ohnehin nach dem Gesetz Geschuldete hinausgeht, regelmäßig im Interesse der Aktiengesellschaft, da auf diese Weise die unvoreingenommene Prüfung des Übernahmeangebots gesichert wird.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Change of Control-Klauseln nach Mannesmann


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 61 , 11 ; 567-571


    Publication date :

    2008-01-01


    Size :

    5 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Mannesmann Rexroth AG

    Ishii, S. | British Library Online Contents | 1998


    Telekommunikation - Mannesmann Arcor

    Schorr, Thomas | Online Contents | 1997


    The mannesmann automobile

    Engel | Engineering Index Backfile | 1926


    Telekommunikation - Mannesmann Arcor

    Schorr, Thoma | IuD Bahn | 1997


    Mannesmann Arcor AG & Co.

    Hülsmann, Elmar | IuD Bahn | 1997