Mit so genannten Change-of-Control-Klauseln werden den Vorstandsmitgliedern von Aktiengesellschaften Zahlungen für den Fall zugesagt, dass ihr Amt nach einem Kontrollwechsel auf Betreiben des Unternehmenserwerbers oder auf eigenen Wunsch vorzeitig endet. Diese Klauseln sind auch im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung zu Abfindungszahlungen an Vorstandsmitglieder unbedenklich, denn die wirtschaftliche Absicherung des Vorstands liegt, soweit sie überhaupt über das ohnehin nach dem Gesetz Geschuldete hinausgeht, regelmäßig im Interesse der Aktiengesellschaft, da auf diese Weise die unvoreingenommene Prüfung des Übernahmeangebots gesichert wird.
Change of Control-Klauseln nach Mannesmann
Der Betrieb ; 61 , 11 ; 567-571
2008-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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