Die unbefugte Nutzung urheberrechtlich geschützter Internetdateien kann z. B. Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche auslösen. Begeht ein Arbeitnehmer von seinem dienstlichen Internetanschluss aus einen derartigen Urheberrechtsverstoß, stellt sich die Frage, ob der Rechtsinhaber auch gegen den meist leichter identifizierbaren Arbeitgeber vorgehen kann. Dies ist wenig Erfolg versprechend, wenn der Arbeitnehmer die Dateien ausschließlich privat verwendet, doch kommt eine Haftung des Arbeitgebers durchaus in Betracht, wenn die urheberrechtswidrig heruntergeladenen Inhalte für Unternehmenszwecke genutzt werden.
Haftungsfalle Internet - Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für Urheberrechtsverstöße seiner Mitarbeiter?
Der Betrieb ; 61 , 10 ; 526-529
2008-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
Arbeitnehmer , Internet , Urheberrecht , Arbeitgeber , Datei , Haftung , Schadensersatz
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