Nach dem Geständnis des Reutlinger Spediteurs Thomas Betz konnten das Gerichtsverfahren wegen Bestechung und Sozialversicherungsbetrug, dessen Ende nicht absehbar war, nun doch durch eine noch nicht rechtskräftige Verständigung schnell beendet und der Haftbefehl aufgehoben werden. Das Urteil gegen Betz lautet auf 5 Jahre Haft, auf welche die 2 1/2 Jahre Untersuchungshaft angerechnet werden, und auf eine Geldstrafe von 2,16 Mio. Euro. Nachdem das Unternehmen bereits schon rund 20 Mio. Euro für offene Forderungen diverser Behörden gezahlt hat, werden nun noch weitere fast 15 Mio. Euro Strafgelder folgen.
Rote Karte für System Betz
Straßengüterverkehr: Prozess mit Verständigung beendet
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 62 , 35/36 ; 8
2008-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
Straftat , Sozialversicherung , Betrug , Urteil , Disposition , Logistik , Spedition , Strafrecht
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