Einem Betriebsratsmitglied steht nach § 37 Abs. 6 BetrVG der Besuch eines Seminars zur Weiterbildung zu, wenn es erforderlich ist. Aus der Rechtsprechung lassen sich für die Erforderlichkeit einige Kriterien ableiten, bei denen die betriebliche Situation eine wichtige Rolle spielt. Grundlagenseminare sind unproblematisch, während Spezialseminare besonders begründet sein sollten. Die rechtlichen Voraussetzungen, die Verhältnismäßigkeit der Seminarkosten, die notwendige Unterrichtung des Arbeitgebers und das Verfahren im Streitfall werden behandelt.
Fortbildung tut Not - Wissen ist Macht
Auch der Betriebsrat sollte davon profitieren
Arbeitsrecht im Betrieb ; 29 , 3 ; 140-143
2008-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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