Der etwas in Verruf geratene Bildungsurlaub stellt einen erprobten Weg dar, auch bildungsungewohnte Arbeitnehmer an Qualifizierungsmaßnahmen heran zu führen, was angesichts der Notwendigkeit des lebenslangen Lernens immer wichtiger wird. Allerdings sind die gesetzlichen Ansprüche in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Eine freiwillige Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber könnte das Verfahren präzisieren. Über den rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub und die Möglichkeiten des Betriebsrats wird berichtet.
"Exkursion ins Wattenmeer"
Bildungsurlaub unter Generalverdacht
Arbeitsrecht im Betrieb ; 29 , 3 ; 131-134
2008-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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