Das Arbeitsschutzgesetz regelt, dass neben der Unternehmensleitung auch andere Personen für die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften im Betrieb verantwortlich sein können. Wen im Einzelfall eine Haftung trifft, lässt sich allerdings nicht verallgemeinernd beantworten. Vielmehr muss dabei genau unterschieden werden, ob es um die Auferlegung von Bußgeldern durch die Arbeitsschutzbehörden, um die straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Ahndung eines Verstoßes, um zivilrechtliche Schadensersatzansprüche oder um arbeitsvertragliche Sanktionen wie Abmahnungen und Kündigungen geht.
Verantwortlichkeit und Haftung im Arbeitsschutz
Der Betrieb ; 61 , 4 ; 182-185
2008-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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