Ein Änderungsgesetz vom 19. Dezember 2007 hat zu verschiedenen sozialversicherungsrechtlichen Neuregelungen geführt, deren Ziel vor allem darin besteht, Vereinfachungen für die Arbeitgeber zu schaffen. So können künftig unter bestimmten Voraussetzungen Beitragsnachzahlungen für die Vergangenheit vermieden werden, wenn ein Statusfeststellungsverfahren ergibt, dass ein Beschäftigungsverhältnis der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Weitere Änderungen betreffen z. B. die Zahlung von Sozialabgaben für die steuerfreie Vergütung ehrenamtlicher Kräfte und das Meldeverfahren im Falle einer Insolvenz.
Viele Änderungen mit dem Sozialversicherungsänderungsgesetz
Der Betrieb ; 61 , 1 ; 63-66
2008-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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