Die Zunahme von befristeten Arbeitsverträgen, Teilzeitarbeit, geringfügiger Beschäftigung, Zeitarbeit, freier Mitarbeit und Praktika in den Unternehmen erschwert es dem Betriebsrat, sich weiterhin für alle Mitarbeiter einsetzen zu können. Dabei bietet das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eine ganze Reihe von Möglichkeiten, bei der Personalplanung des Unternehmens mitzubestimmen, die im Beitrag erläutert werden. Die laufende Erstellung und Auswertung von Personalplanungsunterlagen ist für die tägliche Betriebsratsarbeit sehr empfehlenswert.
Prekäre Beschäftigung
Erhöhte Anforderungen an die Betriebsratsarbeit
Arbeitsrecht im Betrieb ; 29 , 1 ; 25-29
2008-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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