Bei der Ausgestaltung des Eisenbahnwesens stehen sich zwei Denkschulen gegegüber: Die eine sieht ein ausreichendes Verkehrsangebot unter Berücksichtigung des Umweltschutzes als Staatsaufgabe im Rahmen von Gemeinwirtschaftlichkeit und von öffentlicher Daseinsvorsorge, d. h. als eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse. Die andere beruht auf dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb und hat sich im Schienenverkehr bisher insbesondere über verschiedene EU-Richtlinien - zumindest in Ländern wie Deutschland - eher durchsetzen können. Der 1. Teil des Beitrages geht auf die Entwicklung des Wettbewerbs im deutschen Eisenbahnbereich ein, der heute vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA), von der Bundesnetzagentur (BNA) und von den allgemeinen Kartellbehörden überwacht wird. Der Beitrag wird in I0858044 zu Einzelfragen fortgesetzt.
Gegenstand und Reichweite des Wettbewerbsrechtes im Eisenbahnbereich
Eisenbahn-Revue international ; 2 ; 96-98
2008-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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Gegenstand und Reichweite des Wettbewerbsrechtes im Eisenbahnbereich
IuD Bahn | 2008
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