Im Rahmen des 5. Eisenbahnrechtsänderungsgesetzes wurde die bisher bestehende grundsätzliche Pflicht für öffentliche EIU und EVU, einen Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) zu bestellen, abgeschafft. Trotz der Möglichkeit, an dieser Stelle Geld zu sparen, wird ein EBL der Regelfall bleiben, da sich an den Haftungsfragen nichts ändert und das Sicherheitsmanagement vereinfacht wird. Das neue Recht und die Verantwortung der Unternehmensleitung nach dem öffentlichen Recht, den Zivilrecht sowie dem Strafrecht werden behandelt.
Betriebsleiterfreie Eisenbahn - Verantwortung der Unternehmensleitung
Eisenbahn-Revue international ; 1 ; 10-12
2008-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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