Ein Unternehmenskauf kann rechtlich zunächst als "Asset Deal" erfolgen, was bedeutet, dass dem Käufer einzelne Vermögensgegenstände des Unternehmens übertragen werden. Eine andere Gestaltungsmöglichkeit ist der "Share Deal", bei dem der Erwerber Anteile an der betreffenden Personen- oder Kapitalgesellschaft erhält. Unterschiede ergeben sich z. B. bei der Übernahme des Firmennamens und des Personals sowie bei der Haftung für die bereits bestehenden Verbindlichkeiten. Daneben sollte auch geprüft werden, welche Übertragungsform im konkreten Fall die günstigeren bilanz- und steuerrechtlichen Auswirkungen hat.
Asset Deal versus Share Deal - Eine Gesamtbetrachtung unter expliziter Berücksichtigung des Risikoaspekt
Der Betrieb ; 60 , 51/52 ; 2819-2826
2007-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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