Das Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG ist die zentrale und umfangreichste Kodifizierung zum Schutz und zur Vorbeugung von Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Für den Bau oder die wesentlichen Änderungen von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahn und Straßenbahnen gilt die Verkehrslärmschutzverordnung 16.BImSchV. Daneben gelten die Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung 24.BImSchV, die Verordnung über elektromagnetische Felder 26.BImSchV, die Verordnung über die Lärmkartierung 34.BImSchV und die Magnetschwebebahn-Lärmschutzverordnung. Das Gefahrgutbeförderungsgesetz GGBefG gilt für die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Magnetschwebebahn-, Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeugen. Fortentwicklungen werden in der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) bzw. "Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) getroffen. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung und Auslegung der Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung werden von Bund und Ländern die GGVSE-Durchführungsrichtlinien erarbeitet. Zunehmend wird das Eisenbahn-Umweltrecht auch durch spezifisches EU-Recht gestaltet (Richtlinie 96/35/EG, 2000/18/EG, 96/49/EG). Der Beitrag verschafft einen Überblick über das Eisenbahn-Umweltrecht im deutschen, europäischen und internationalen Recht.


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    Title :

    Eisenbahn-Umweltrecht - ein rechtlicher Überblick



    Published in:

    EI - Der Eisenbahningenieur ; 58 , 12 ; 57-58, 50-62


    Publication date :

    2007-01-01


    Size :

    6 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German