Eine Fahrgastnotbremse (FGN) dient dazu da, ein Anhalten des Zuges zu bewirken, wenn ein im Zug befindlicher Fahrgast oder das Zugpersonal eine Notfallsituation erkannt hat. Dabei wird vorausgesetzt, dass unabhängig vom Anlass und vom Ort, an dem sich der Zug befindet, der sofortige Halt immer den sichersten Zustand darstellt. Ist der Anlass jedoch ein Brand und befindet sich der Zug in einem längeren Tunnel oder einem anderen unzugänglichen Streckenabschnitt (z. B. auf einer Brücke), kann ein Halt katastrophal sein. Daher wurde 1991 die Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung (EBO) ergänzt: "Die Notbremseinrichtung muss so beschaffen sein, dass eine eingeleitete Notbremsung aufgehoben werden kann". Mit der Tunnelrichtlinie vom 01.07.1997 und ihrer Ergänzung vom 01.11.2001 fordert das EBA eine Notbremsüberbrückung (NBÜ) für den Betrieb in neuen Tunneln mit einer Länge von über 1000 m. Zur Umsetzung dieser Forderung musste die FGN um eine NBÜ erweitert werden. die es dem Triebfahrzeugführer ermöglicht, eine eingeleitete Notbremsung durch eine bewusste Handlung aufzuheben. Da die Funktionalität NBÜ das Vorhandensein einer elektropneumatischen Bremse (ep-Bremse) bedingt, wird auch von NBÜ/ep-Systemen gesprochen. Der Beitrag stellt die Umsetzung der neuen Schutzziele in weiterentwickelten Fahrgastnotbrems- und Notbremsüberbrückungssystemen dar.
Fahrgastnotbremse und Notbremsüberbrückung
Passenger alarm and emergency brake override system
ZEVrail Glasers Annalen ; 131 , 11-12 ; 446-454
2007-01-01
9 pages
Article (Journal)
German
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