Das Recht der Binnenschifffahrt ist unter anderem im Binnenschifffahrtsgesetz, im Handelsgesetzbuch (HGB) und in verschiedenen internationalen Abkommen geregelt. Im März 2007 ist nun auch für Deutschland das Budapester Übereinkommen in Kraft getreten, das einheitliche Vorschriften für den grenzüberschreitenden Binnenschifffahrtstransportvertrag enthält. Der vorliegende Beitrag erläutert, wann dieses Übereinkommen anwendbar ist und wie die darin nicht geregelten Fälle zu behandeln sind. Außerdem wird die Haftung des Binnenschifffahrtsfrachtführers nach dem Budapester Übereinkommen mit derjenigen nach dem HGB verglichen.
Grenzüberschreitende Transporte in der Binnenschifffahrt
Transportrecht ; 30 , 10 ; 385-393
2007-01-01
9 pages
Article (Journal)
German
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