Die am 9. März 2007 in Kraft getretene Lärm- und Vibrationsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) enthält erstmalig Festlegungen für Vibrationsbelastungen und den um 5 dB(A) auf 85 dB(A) abgesenkten Auslösewert für Lärmminderungsmaßnahmen. Die angegebenen Auslöse- und Expositionsgrenzwerte sind auch für Verkehrsunternehmen relevant, Gefährdungsbeurteilungen müssen auch dort an den entsprechenden Arbeitsplätzen durchgeführt werden. Die Beurteilungen werden durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt vorgenommen und dokumentiert. Bei Erreichen oder Überschreiten der festgelegten Auslöse- und Expositionsgrenzwerte für Lärm und Vibrationen sind bestimmte Präventionsmaßnahmen durchzuführen, wie z. B. arbeitsmedizinische Beratungen und Vorsorgeuntersuchungen, Tragen von Gehörschutz, Einführung alternativer Arbeitsverfahren oder die Kennzeichnung und Abgrenzung der betreffenden lärm- oder vibrationsbelasteten Bereiche. Das Tragen von Gehörschutz beim Führen von Eisenbahnfahrzeugen ist noch umstritten, da der Nachweis noch nicht erbracht wurde, dass beim Tragen von Gehörschutz, alle betriebssicherheitsrelevanten Geräusche noch genauso wahrgenommen werden können wie ohne Gehörschutz. Die Berufsgenossenschaften bieten ihren Mitgliedsunternehmen u. a. Informationen, Beratungen und Handlungshilfen an.
Neue Auslöse- und Expositionsgrenzwerte: Schutz vor Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz
Das Warnkreuz ; 3 ; 6-7
2007-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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