Ein Multimodalvertrag liegt vor, wenn in einem einheitlichen Frachtvertrag der Transport der Ware mit verschiedenen Beförderungsmitteln vereinbart wird. Diese multimodale Beförderung wurde 1998 im Zuge der Transportrechtsreform neu geregelt. Der vorliegende Beitrag zieht eine Bilanz der bisherigen Erfahrungen mit dem neuen Recht und geht insbesondere darauf ein, welches Regelungswerk (also z. B. das deutsche Handelsgesetzbuch, internationale Verträge wie die CMR und das Montrealer Übereinkommen, ausländisches nationales Recht) wann anwendbar ist. Außer dem Multimodalvertrag wird auch der Multimodal-Ladeschein behandelt, für den es ebenfalls verschiedene Rechtsgrundlagen gibt.
Internationalprivatrechtliche Fragen des Multimodal-Frachtvertrages und des Multimodal-Ladeschein
Transportrecht ; 30 , 7/8 ; 279-300
2007-01-01
22 pages
Article (Journal)
German
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