Am Ende eines Arbeitsverhältnisses sollte der Arbeitnehmer dafür Sorge tragen, alle notwendigen Arbeitspapiere zu erhalten. Dazu gehören die Bescheinigungen über geleistete Sozialversicherungsbeiträge, über die genommenen Urlaubstage sowie über die gezahlte Lohnsteuer einschließlich der Lohnsteuerkarte und die Arbeitsbescheinigung für die Bundesagentur für Arbeit. Ein einfaches Zeugnis muss der Arbeitgeber von sich aus ausstellen, während ein qualifiziertes Zeugnis vom Arbeitnehmer auch nach kurzer Beschäftigungszeit verlangt werden kann. Mit einer Ausgleichsquittung können zum Abschluss klare Verhältnisse geschaffen werden, doch lassen sich damit nicht sämtliche Ansprüche ausschließen. Die einzelnen Unterlagen und ihr rechtlicher Hintergrund werden erläutert.
Damit es weitergeht!
Wichtige Papiere zum Ende des Arbeitsverhältnisse
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 10 ; 605-609
2007-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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