Werden Güter nacheinander mit verschiedenen Beförderungsmitteln transportiert und dabei beschädigt, so kommt es für die Haftung darauf an, auf welcher Teilstrecke der Schaden eingetreten ist. Dabei ist zunächst fraglich, ob auch die Umladung eines Gutes eine eigene Teilstrecke darstellt oder ob sie einer anderen Strecke zuzurechnen ist. Außerdem kann die Abgrenzung der verschiedenen Teilstrecken z. B. dann Probleme bereiten, wenn die Entladung und die erneute Verladung ineinander übergehen. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit einer zu diesen Fragen ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs auseinander.
Teilstrecken einer multimodalen Beförderung und ihre Abgrenzung
Zugleich Anmerkung zu BGH, urteil vom 3. November 2005 - I ZR 235/02
Transportrecht ; 30 , 3 ; 89-94
2007-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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Teilstrecken einer multimodalen Beförderung und ihre Abgrenzung
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