Der Lärm stellt in Österreich keinen verfassungsmäßigen Kompetenztatbestand dar; er ist eine Annex-Materie und wird im jeweiligen Kompetenzbereich geregelt. Die Regelungen von Lärm aus gewerblichen Betriebsanlagen beispielsweise obliegen dem Bundesgesetzgeber, durch Veranstaltungen verursachter Lärm und baulicher Schallschutz sind Ländersache. In Österreich herrscht Einigkeit darüber, dass die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in den jeweiligen Materienbereichen durchgeführt werden soll. Damit hat der Bund die Aufgabe, den Lärm aus Schienenverkehr, Fluglärm und Lärm von Bundesstraßen A und S (Autobahnen und Schnellstraßen) sowie durch Industrie verursachten Lärm nach IPPC-Richtlinie zu reglen. Die neun Bundesländer müssen den Lärm von Bundesstraßen 1, Landes- und Gemeindestraßen und den durch Industrie verursachten Lärm nach IPPC-Richtlinie, der in die Kompetenz der Länder fällt, regeln. Damit die Umsetzung wie gewünscht landesweit einheitlich erfolgen kann, musste zunächst ein technisches Regelwerk geschaffen werden, das dann in den einzelnen Umsetzungsgesetzen verbindlich erklärt wird. Der Beitrag stellt die rechtlich-politischen Festlegungen und die techischen Regelungen zur Umsetzung vor, beschreibt die Berechnung und Darstellung der Lärmkarten sowie die Aktionsplanung.
Ansätze zur Bewältigung der technischen Problemstellungen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in Österreich
Lärmbekämpfung ; 2 , 1 ; 16-18
2007-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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