Neben dem staatlichen und dem berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutz bildet der betriebliche Arbeitsschutz die dritte Säule des Gesamtsystems. Deshalb wurde bei dem Unternehmen ContiTeves nach zähen Verhandlungen eine Betriebsvereinbarung (BV) "Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung" abgeschlossen, welche auch psychische Belastungen mit einschließt und für einen kontinuierlichen Mitbestimmungsprozess sorgt. Die Verhandlungsführung, die rechtlichen Möglichkeiten der Mitbestimmung und die Bestandteile der BV mit ihren jeweiligen Regelungsinhalten werden beschrieben.


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    Title :

    Die dritte Säule des Arbeitsschutze


    Contributors:

    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 8 ; 483-489


    Publication date :

    2007-01-01


    Size :

    7 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German






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