Neben dem staatlichen und dem berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutz bildet der betriebliche Arbeitsschutz die dritte Säule des Gesamtsystems. Deshalb wurde bei dem Unternehmen ContiTeves nach zähen Verhandlungen eine Betriebsvereinbarung (BV) "Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung" abgeschlossen, welche auch psychische Belastungen mit einschließt und für einen kontinuierlichen Mitbestimmungsprozess sorgt. Die Verhandlungsführung, die rechtlichen Möglichkeiten der Mitbestimmung und die Bestandteile der BV mit ihren jeweiligen Regelungsinhalten werden beschrieben.
Die dritte Säule des Arbeitsschutze
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 8 ; 483-489
2007-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
CCR2-Antagonist : Standortprojekt/Säule A/Säule B/Säule C: Standortprojekt ; Abschlussbericht
TIBKAT | 2013
|