Neben dem staatlichen und dem berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutz bildet der betriebliche Arbeitsschutz die dritte Säule des Gesamtsystems. Deshalb wurde bei dem Unternehmen ContiTeves nach zähen Verhandlungen eine Betriebsvereinbarung (BV) "Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung" abgeschlossen, welche auch psychische Belastungen mit einschließt und für einen kontinuierlichen Mitbestimmungsprozess sorgt. Die Verhandlungsführung, die rechtlichen Möglichkeiten der Mitbestimmung und die Bestandteile der BV mit ihren jeweiligen Regelungsinhalten werden beschrieben.


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    Titel :

    Die dritte Säule des Arbeitsschutze


    Beteiligte:
    Martin, Peter (Autor:in)

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 8 ; 483-489


    Erscheinungsdatum :

    2007-01-01


    Format / Umfang :

    7 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch






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