Verwendet ein Unternehmer rechtswidrige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), so gibt das Gesetz z. B. bestimmten Wirtschaftsverbänden und den Industrie- und Handelskammern ein Klagerecht. Nicht davon erfasst werden jedoch die Konkurrenten des Unternehmers, die unter Umständen ebenfalls ein Interesse daran haben können, dass die AGB nicht mehr verwendet werden. Für sie ist nur dann eine Klagemöglichkeit eröffnet, wenn die Verwendung der rechtswidrigen AGB gleichzeitig einen Wettbewerbsverstoß im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellt. Dieser Frage geht der vorliegende Beitrag unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung nach.
Zur Wettbewerbswidrigkeit von Verstößen gegen das AGB-Recht
Der Betrieb ; 60 , 29 ; 1573-1576
2007-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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