Die immer alltäglicher werdenden Standortverlagerungen ins Ausland haben in Deutschland zu einer heftigen Debatte geführt, inwieweit dagegen - neben den unbestrittenen Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates - mit Arbeitskampfmaßnahmen angegangen werden kann. Nach deutscher Rechtsprechung sind Streiks unmittelbar gegen die Betriebsverlagerung nicht zulässig und Sympathiestreiks sind nur in Ausnahmefällen möglich. Ganz anders sind die Mitbestimmungsrechte und Arbeitskampfmöglichkeiten in Großbritannien, in den Niederlanden und in Frankreich, wo grundsätzlich Arbeitskampfmaßnahmen gegen Standortverlagerungen zulässig sind. Dies eröffnet u. U, Möglichkeiten zur grenzüberschreitenden Kooperation.
Schicksal Standortverlagerungen?
Möglichkeiten der kollektiven Einflussnahme von Arbeitnehmern auf nationaler und europäischer Ebene
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 4 ; 225-230
2007-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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Vorsicht bei Standortverlagerungen
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