Mit Wirkung zum 1. September 2006 wurde die EG-Fahrpersonalrichtlinie vollständig in deutsches Recht umgesetzt. Dazu wurden gesetzliche Vorgaben zur Beschäftigung im Straßentransport in das Arbeitszeitgesetz eingeführt. Dieses gilt für alle Arbeitnehmer, die im Sinne der EWG-Verordnung im Straßenverkehr tätig sind, für selbständige Fahrer gilt eine Umsetzungsfrist bis März 2009. Wesentliche Inhalte sind: Definition "Woche", Definition "Arbeitszeit", Länge der Arbeitszeit, Ruhezeiten. Die Pflichten der Arbeitgeber und -nehmer betreffen u.a. die Aufzeichnung der Zeiten sowie die Form und die Aufbewahrungspflicht der Unterlagen.
Die Uhr im Blick behalten
Arbeitszeitgesetz
Güterverkehr ; 56 , 6 ; 39
2007-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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