Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 23.11.2006 entschieden, dass die von Verkehrsunternehmen und -verbünden aufgestellten Beförderungsbedingungen nicht gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen können, soweit sie mit der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (VOABB) übereinstimmen. Nicht geäußert hat sich der Bundesgerichtshof zu der Frage der Auslegung der einzelnen Regelungen dieser Verordnung. Die Diskussion um die Zulässigkeit des Ausschlusses der Haftung für Verspätungen und Fahrtausfälle dürfte daher aller Voraussicht nach weiter anhalten. Der Beitrag schildert die Rechtslage.
Beförderungsbedingungen vor Gericht
BGH bestätigt Wirksamkeit der Übernahme von Regelungen aus der Verordnung über Allgemeine Beförderungsbedingungen
Conditions of carriage on trial
Der Nahverkehr ; 25 , 6 ; 32-34
2007-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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