Öffentliche Auftraggeber, die Leistungen im Verkehrsbereich europaweit ausschreiben, haben bei der Auswahl und Gewichtung der entscheidenden Zuschlagskriterien einen relativ großen Spielraum. Er kann ausschließlich das Kriterium des niedrigsten Preises wählen. Zwingend ist dies jedoch keinesfalls. Denn die ausschreibende Stelle darf den Zuschlag auch auf das aus ihrer Sicht "wirtschaftlich günstigste Angebot" erteilen (laut § 97 Abs. 5 GWB "Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt". Anhand aktueller Bekanntmachungen aus dem Jahr 2006 im Bereich des Straßen- und Schienenverkehrs betrachtet der Verfasser den Begriff der Wirtschaftlichkeit etwas näher und beleuchtet die Zuschlagskriterien, die am häufigsten angesetzt werden (Kriterium Preis, Kriterium Bedingungen der Auftragsausführungen, Kriterium Eignung und sonstige Kriterien). Er beschreibt, wie diese Kriterien gewichtet werden und welche Fehler dabei auftauchen können.
Das wirtschaftlichste Angebot
Überlegungen zum Vergaberecht: Wann ist ein Angebot das wirtschaftlichste?
The most economic offer
Der Nahverkehr ; 25 , 5 ; 52-54
2007-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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Das Elektrofahrzeug, das wirtschaftlichste Nahverkehrsmittel
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