Rückwirkend zum 1.1.2007 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das die Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (oder REITs für "Real Estate Investment Trusts") ermöglicht. Dieses in verschiedenen anderen Staaten schon seit längerer Zeit bestehende Kapitalanlageprodukt wird durch die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer gefördert. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Unternehmensgegenstand allein in der Vermietung, Verpachtung und Veräußerung von Immobilien besteht und dass mindestens 90 % des Überschusses an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Der Beitrag unterzieht die neuen Regelungen einer kritischen Betrachtung.
Das Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REITG)
Der Betrieb ; 60 , 17 ; 933-943
2007-01-01
11 pages
Article (Journal)
German
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