Das Arbeitsschutzgesetz von 1996 verpflichtet Betriebe zu mehr Verantwortung am Arbeitsplatz. Entsprechend einer Gefährdungsbeurteilung ist geeignete Schutzkleidung zu tragen. Im Beitrag werden die bei Hitzeinwirkung zu beachtenden Arbeitsschutzbestimmungen genannt und erläutert. Eine Arbeitsschutzkleidung für alle Tätigkeiten gibt es nicht. Inzwischen ist jedoch Schutzkleidung verfügbar, die zusätzliche Schutzfunktionen erfüllt, so z.B.Hitzeschutz plus Antistatik, Chemikalienschutz oder Störlichtbögen. Schutzkleidung muss dem Träger auch passen und sie muss auch getragen werden.
Persönliche Schutzausrüstung für Mitarbeiter an heißen Arbeitsplätzen
MM Maschinenmarkt ; 113 , 20 ; 30-32
2007-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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