Die EU-Kommission befürchtet, dass die durch den Luftverkehr verursachten CO2-Emissionen ansteigen und dadurch die Emissionsreduktion in anderen Bereichen teilweise zunichte machen werden. Aus diesem Grunde ist geplant, den internationalen Luftverkehr in das bestehende CO2-Emissionshandelssystem für stationäre Anlagen zu integrieren. Ab 2011 sollen die Fluggesellschaften verpflichtet werden, für innereuropäischen Flüge CO2-Emissionsrechte zu halten und ab 2012 auch für alle Flüge von und nach Drittstaaten. Jedes einzelne Emissionsrecht entspricht der Erlaubnis, pro Jahr maximal eine Tonne CO2 auszustoßen. Die Gesamtzahl zugeteilter und erworbener Emissionsrechte legt die Obergrenze für die Emission der Anlage bzw. der gesamten Flüge fest. Am 20. Dezember 2006 wurde ein Richtlinienvorschlag der EU-Kommission für die Integration des Luftverkehrs in das bestehende Emissionshandelssystem veröffentlicht. Die Vorschriften werden im Beitrag aufgeführt, ebenso wie die erwarteten Auswirkungen der Integration auf Ticketpreise, Frachtraten, Verkehrsnachfrage und auf den Wettbewerb zwischen Fluggesellschaften und Flughäfen.
CO2-Emissionshandel: Welche Kosten für Passagiere und Airlines?
Internationales Verkehrswesen ; 59 , 4 ; 166-168
2007-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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