Die EU-Kommission plant, nationale Regelungen im Güterkraftverkehr weiter zu harmonisieren. Neben der Kontrolle der Zugangskriterien zum Beruf des Güterverkehrsunternehmens steht insbesondere eine Begrenzung der Kabotage im Vordergrund. Binnen sieben Tage nach dem internationalen Transport sollen nur noch bis zu drei Fahrten erlaubt sein und die Ahndung von Verstößen dagegen soll vereinheitlich werden. Der Kommentar begrüßt die neuen Regelungen und hofft, dass sie einen schnellen Weg durch das europäische Gesetzgebungsverfahren finden.
Kabotage soll auf drei Fahrten begrenzt werden/Kommentar: Spät, aber Erfolgversprechend
EU regelt Markt- und Berufszugang im Güterkraftverkehr neu
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 61 , 58 ; 1, 2
2007-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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