Ein Betriebspachtvertrag unterscheidet sich von anderen Pachtverträgen dadurch, dass nicht nur einzelne Vermögensgegenstände verpachtet werden, sondern ein gesamter Betrieb, also alle wesentlichen personellen und sachlichen Betriebsmittel. Das pachtende Unternehmen führt den Betrieb dann selbstständig und hat dafür die vereinbarte Pachtsumme zu zahlen. Welchen formalen Anforderungen (Zustimmung der Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung, Schriftform, Handelsregistereintragung) dieser Vertrag genügen muss, um wirksam zu sein, hängt davon ab, ob es sich bei dem verpachtenden Unternehmen um eine Aktiengesellschaft, eine GmbH oder eine Kommanditgesellschaft handelt.
Wirksamer Abschluss von Betriebspachtverträgen
Der Betrieb ; 60 , 14 ; 786-790
2007-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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