Die Verpackungsverordnung legt den Herstellern und Vertreibern von Verpackungen bestimmte Rücknahme- und Verwertungspflichten auf, deren genauer Inhalt sich danach richtet, ob es sich z. B. um Transportverpackungen, Umverpackungen oder Verkaufsverpackungen handelt. Für diese Verpflichtungen hat das betreffende Unternehmen in seiner Bilanz eine Rückstellung zu bilden, deren Bewertung grundsätzlich nach den Preisverhältnissen am Bilanzstichtag erfolgt. Verletzt ein Unternehmen seine Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung, so muss der Abschlussprüfer diesen Gesetzesverstoß in seinem Prüfungsbericht darlegen.
Auswirkungen der Verpackungsverordnung auf den Jahresabschlu
Der Betrieb ; 60 , 12 ; 645-649
2007-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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