Die sog. Bonusmeilen aus den Vielfliegerprogrammen der Fluggesellschaften können in der Regel nur dem Fluggast persönlich gutgeschrieben werden. Das gilt auch dann, wenn ein Arbeitnehmer eine vom Arbeitgeber bezahlte Dienstreise unternimmt. Allerdings kann der Arbeitgeber nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2006 in diesem Fall einseitig anordnen, dass die Meilen nicht für private Flüge verwendet werden dürfen, sondern für zukünftige Dienstreisen einzusetzen sind. Daran anknüpfend stellt sich z. B. die Frage, ob ein zu versteuernder Vorteil gegeben ist, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Bonusmeilen überlässt.
"Meine Meilen, Deine Meilen": Dienstlich erlangte Bonuspunkte aus Kundenbindungsprogrammen
Zugleich Anmerkung zu BAG-Urteil vom 11.4.2006 - 9 AZR 500/05, DB 2006 S. 2068
Der Betrieb ; 60 , 8 ; 462-464
2007-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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