Um die Entwicklung in der Bauwirtschaft hin zu Vergütungen weit unter dem tariflichen Lohnniveau zu bremsen, haben Bund und eine Reihe von Ländern Vergabegesetze erlassen, welche für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags eine Tariftreueerklärung des Auftragnehmers voraussetzen. In seinem Beschluss vom 11. Juli 2006 hat nun das Bundesverfassungsgericht diese Regelungen für verfassungsgemäß erklärt, so dass für die Bauwirtschaft, aber auch z. B. für das Gebäudereinigerhandwerk Tariftreueverpflichtungen bei öffentlichen Aufträgen obligatorisch werden sollten. Sie verstoßen u. a. nicht gegen die negative Koalitionsfreiheit des Unternehmens, gegen die kollektive Koalitionsfreiheit des Arbeitgeberverbandes, gegen die Berufsfreiheit der Arbeitgeber, gegen den Gleichheitsgrundsatz oder gegen das Bundesrecht.
Tariftreueerklärungen sind verfassungsgemäß
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 11. Juli 2006
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 2 ; 77-80
2007-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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