Trotz möglicher Arbeitszeitguthaben kann es Situationen geben, in denen der Arbeitnehmer auf unbezahlten Urlaub angewiesen ist. Gesetzliche Regelungen zu einem Rechtsanspruch darauf gibt es nicht und tarifvertragliche Regelungen dazu bilden die absolute Ausnahme. Am Beispiel einer freiwilligen Betriebsvereinbarung zur Gewährung von unbezahltem Sonderurlaub bei Inanspruchnahme von Haushaltshilfe wird die Bedeutung von kollektiven Regelungen und die Wichtigkeit von korrekten Formulierungen herausgearbeitet.
Ein Stück Arbeitszeitsouveränität
Den Anspruch auf unbezahlten Urlaub sichern - trotz Arbeitszeitguthaben
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 2 ; 73-76
2007-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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