Seit der ersten Stufe der ÖPNV-Finanzierungsreform im Land Brandenburg zum 1. Januar 2005 wurden zahlreiche Finanzierungstöpfe des ÖPNV zu einer einheitlichen ÖPNV-Förderung zusammengefasst. Eine Summe von 50 Mio. Euro fließt seitdem pro Jahr gebündelt an die gesetzlichen ÖPNV-Aufgabenträger, die nach einem Schlüssel aus Strukturmerkmalen (Fläche), Aufwandsfaktoren und Erfolgsfaktoren verteilt wird. Damit wurde die Zuweisung der Regionalisierungsmittel an die Bundesländer auf die Finanzierung des straßengebundenen ÖPNV übertragen. Zum 1. Januar 2007 trat nun das dritte Gesetz zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes in Kraft, wodurch die zweite Reformstufe umgesetzt wurde. Alle relevanten ÖPNV-Mittel werden ab 2008 bei den Kreisen und Städten konzentriert sein. Durch Nutzung der Spielräume im Rahmen der Föderalismusreform war es trotz Kürzung der Regionalisierungsmittel möglich, dass die ÖPNV-Zuweisung an die kommunalen Aufgabenträger um mur acht Prozent gekürzt werden musste. Die Länder erhalten vom Bund die Mittel auf der Grundlage des Entflechtungsgesetztes in bisheriger Höhe künftig pauschal (die Pauschale wurde auf 83 Mio. Euro pro Jahr erhöht) und können vormalige Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzt in Höhe von 10 Mio. Euro zur teilweisen Finanzierung der ÖPNV-Zuweisung umschichten. Der Beitrag erläutert die Auswirkungen der ÖPNV-Finanzreform im Land Brandenburg.
ÖPNV gestalten mit weniger Geld
Die Brandenburger ÖPNV-Finanzreform wird fortgesetzt
To form public transport with less money
Der Nahverkehr ; 25 , 4 ; 36-37
2007-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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