Der "Deutsche Corporate Governance Kodex" (DCGK) enthält Grundsätze für die verantwortungsvolle Führung börsennotierter Aktiengesellschaften durch Vorstand und Aufsichtsrat. Dieser Kodex wurde jedoch von einer Kommission und nicht vom Gesetzgeber entwickelt, so dass seine rechtliche Bedeutung umstritten ist. Allerdings besteht Einigkeit, dass Abweichungen von den Empfehlungen des DCGK im Rahmen einer sog. Entsprechenserklärung offengelegt werden müssen. Der vorliegende Beitrag untersucht insbesondere, inwiefern Verstöße gegen die Leitlinien des DCGK oder gegen die Offenlegungspflicht strafrechtlich relevant sein können.
Die strafrechtliche Relevanz des Corporate Governance Kodexe
Der Betrieb ; 60 , 6 ; 326-330
2007-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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