Leichte Arbeiten schützen nicht vor Verschleißkrankheiten der Wirbelsäule und schwere Arbeiten führen nicht zwangsläufig zu einer solchen Erkrankung. Unter bestimmten Voraussetzungen können aber berufliche Tätigkeiten für eine bandscheibenbedingte Schädigung der Wirbelsäule verantwortlich sein. In Fortsetzung des Beitrags I0650263 werden die BK-Nr. 2108, 2109 und 2110 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) weiter vorgestellt. Dabei liegt der Schwerpunkt auf das Feststellungsverfahren, die arbeitstechnischen Voraussetzungen, der medizinische Zusammenhang und die erforderliche Konsequenz bei Anerkennung des Ursachenzusammenhangs (Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit).
Das Kreuz mit dem Kreuz
Teil 2
EUKDialog ; 2 ; 8-9
2006-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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