Das Ende 2003 in Kraft getretene Montrealer Übereinkommen über die Beförderung im internationalen Luftverkehr gilt seit Juni 2004 auch in Deutschland und tritt damit die Nachfolge des Warschauer Abkommens von 1929 an. Wesentliche Änderungen betreffen z. B. die Haftung des Luftfrachtführers, die jetzt kein Verschulden mehr voraussetzt, jedoch im Gegenzug bei bestimmten Schadensfällen ganz ausgeschlossen ist. Neu ist weiterhin der elektronische Luftfrachtbrief, und schließlich gilt das Montrealer Übereinkommen unter Umständen sogar dann, wenn die Güter tatsächlich gar nicht per Flugzeug, sondern z. B. per Lkw befördert werden.
Neue Entwicklungen im Lufttransportrecht vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des Montrealer Übereinkommen
Transportrecht ; 29 , 11/12 ; 421-428
2006-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 2011
|Montrealer Übereinkommen vs. Warschauer System
IuD Bahn | 2008
|Montrealer Übereinkommen vs. Warschauer System
Online Contents | 2008
|