Die Vorlage von Energieausweisen bei Verkauf und Vermietung von Wohngebäuden soll ab 1. Januar 2008 Pflicht sein, bei Nichtwohngebäuden ein Jahr später. Das heißt, dass Eigentümer ihrem Vertragspartner bei Verkauf, Vermietung bzw. Verpachtung von Nichtwohngebäuden Energieausweise über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes zugänglich machen müssen. Der Beitrag geht auf den Referentenentwurf zur Energieeinsparverordnung EnEV 2007 ein, in ihm sind konkrete Fristen für die Ausstellung von Energieausweisen enthalten. Bislang haben es Verbandsebenen verstanden, die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie in Deutschland zu verhindern. Dagegen haben viele Wohnungsunternehmen erkannt, dass auch ihnen der Energieausweis viele Vorteile bringt.
Energieausweise ab 2008
Referentenentwurf zur Energieeinsparverordnung
TGA Fachplaner ; 5 , 12 ; 22-23
2006-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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Referentenentwurf der EnEV 2007 – Energieausweise
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