Wesentliches Ziel bei dem Berufskrankheiten-Feststellungsverfahren ist die schnelle Bearbeitung. Durch die Einrichtung des sogenannten "BK-Sonderbeauftragten" kommt die EUK diesem sehr nahe. Besonders für Krebserkrankte ist das "Vor-Ort-Gespräch" ein wichtiger Bestandteil beim Feststellungsverfahren. Der persönliche Kontakt führt zu einer vertrauensvolleren Atmosphäre und beschleunigt somit die Beweiserhebung. Zudem ist es der EUK möglich, sich als moderner Dienstleister zu präsentieren.
Der "Krebs-Sonderbeauftragte" der EUK
EUKDialog ; 4 ; 9-11
2006-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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